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Nutzungsbedingungen

die folgenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend "Kunde") und der Schiffstouristik- Fehmarn GmbH (nachfolgend: "Veranstalter") geschlossenen Vertrages. Diese Bedingungen gelten für Hochseeangeltörns mit der MS "Südwind" und mit der MS "Karoline", sowie der mietweisen Überlassung des Ferienhauses-, Ferienwohnungen- und Übernachtungen an Bord der Schiffe, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von der

Schiffstouristik- Fehmarn GmbH

Königsberger Straße 1 

23769 Fehmarn

Telefon: 0049 4371 - 1593  

Telefax: 0049 4371 - 88 97 84 

Ansprechpartner: Angelika Lüdtke  

 

1. Abschluss des Vertrages

1a) Für alle Buchungswege gilt:

1b) Grundlage des Angebotes zur Reservierung sind die Prospekte des Veranstalters und die Homepage www.hochseeangeln.com sowie die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Angeltörns und Vermietungen, soweit diese dem Kunden zum Buchungszeitpunkt vorliegen.

1c) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder und für alle anderen, in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat.

Für Buchungen, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per mail oder per Fax erfolgen, gilt zudem:

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reservierungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Zahlungseingang wird der Veranstalter dem Kunden die Teilnahmebestätigung schriftlich, in Textform oder per e-Mail aushändigen.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der reservierten Leistung geeignet ist, den reibungslosen Betrieb an Bord des Schiffes, die Sicherheit oder das Ansehen vom Veranstalter in der Öffentlichkeit zu gefährden.

Alle Ansprüche gegen den Veranstalter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

 

2 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

2a) Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm reservierten Leistungen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen wie vereinbart zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Veranstalter beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Veranstalter verauslagt werden muss.

2b) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Landes-/Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe und die vom LFischG-GVO auf den Hochseeangelkuttern für das Angeln erhobenen Kosten für den Fischereischein/Urlauberfischereischein.

2c) Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

2d) Preisermäßigungen für Kinder sind an das Lebensalter gebunden – z. B. Kinderermäßigung/Kostenfreiheit von Kleinkindern – hierfür ist das Alter des Kindes maßgebend.( Kinderpreise gelten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr)

2e) Preisermäßigungen für Vereine, Gruppen und Chartern der Schiffe werden individuell mit dem Veranstalter vereinbart.

3. Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Unterlagen (Bordkarten)

3a) Nach Vertragsschluss ist sofort die Zahlung der Gesamtsumme - ohne Abzug - fällig.

3b) Bei Buchung und Zahlung bis zehn Tage vor dem Termin kann die Zahlung per Überweisung erfolgen. Ansonsten erfolgt die Zahlung der Gesamtsumme in bar am 1. Angeltag an Bord des gebuchten Schiffes.

3c) Erhält der Kunde direkt von dem Veranstalter eine Rechnung und Bestätigung, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Veranstalter zu leisten.

3d)Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 7 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. Eventuelle Rücklastschriftgebühren sind vom Kunden zu tragen.

4. Preisanpassung bzw. Preisänderungen

4a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise zu erhöhen. Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Eine Erhöhung ist nur dann erlaubt, wenn es Kostensteigerungen gibt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und sich hieraus erhebliche Preisänderungen ergeben.

Bei einer Anpassung des Preises nach Vertragsschluss hat der Veranstalter den Kunden möglichst zeitnah zu informieren.

5. Leistungsänderungen

Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reservierung/Buchung gültigen Preise der Prospekte oder www.hochseeangeln.com - einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Bestätigung ausschlaggebend.-Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen (Abweichungen) nicht erheblich sind, den Kunden nicht beeinträchtigen und nicht unzumutbar sind. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages wird der Veranstalter dem Kunden kostenlose Umbuchungen oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten.

5a). Umbuchung, Ersatzperson a) Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen der Leistungen nach Vertragsabschluss, z.B. hinsichtlich des Termins, des Schiffes, der Unterbringung besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Termins, des Schiffs und der Unterkunft vorgenommen werden, werden dem Kunden keine Kosten berechnet. Alle anderen Änderungen, insbesondere abweichende Angeltermine oder Umbuchungswünsche, die später als 14 Tage vor dem stattfindenden Termin beim Veranstalter eingehen, sind nur gemäß einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß (Rücktrittsrecht) und einer anschließenden Neubuchung möglich.

5b) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf nur der der Mitteilung an den Veranstalter. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den Erfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung werden keine Bearbeitungskosten vereinbart.

6. Rücktrittsrecht des Kunden

7a) Der Kunde kann jederzeit vor dem Termin der Reservierung vom Vertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung seiner gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der vermieteten Leistungen eine pauschalierte Stornokostenentschädigung wie folgt verlangen:

Bei der Buchung der Pauschale „Angelurlaub zum Komplettpreis““

bis zum 30. Tag vor dem Termin der Reservierung 25% des Preises

vom 29. – 10. Tag vor dem Termin der Reservierung 50% des Preises

vom 9. – 1 Tag vor dem Termin der Reservierung 80% des Preises

am Tag des Mitzeitbeginns oder bei Nichtnutzung der gemieteten Schlaf- und Übernachtungsmöglichkeiten

90 % des Mietpreises

Die Kosten für den Rücktritt von der Komplettcharter sind in dem jeweiligen Chartervertrag ausgewiesen und werden mit der Unterschrift unter der Chartervertrag anerkannt.

6b) Macht der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, dem Veranstalter die Entstehung eines geringeren oder gar keinen Schadens nachzuweisen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

7a) Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Wetter kein Auslaufen der Schiffe erlaubt - bzw. kein Angeln aufgrund der Wetterlage möglich ist- oder wenn die Schiffe aufgrund technischer Störungen nicht einsatzbereit sind. Ein weiterer Grund zur fristlosen Kündigung wäre, wenn der Kunde trotz Abmahnung des Veranstalters/Schiffspersonals erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder andere Angler nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise des Schiffspersonals hält. Eine Abmahnung ist für den Veranstalter entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Angeltour stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten durch den Kunden gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Vermögen der Mitarbeiter des Veranstalters, von Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie von anderen Gästen der Fall. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der vorher vereinbarte Preis weiter zu. Weitere Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

7b) Ein Umtausch des und/oder der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Kunde nachzuweisen hat, eine Ersatz-Bordkarte ausgestellt. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

7c) Wird eine Veranstaltung abgebrochen, abgesagt oder darf der Veranstalter das Schiff nicht oder nur teilweise besetzen, erfolgt grundsätzlich keine Erstattung des Mietpreises, es sei denn der Veranstalter hat den Wegfall der Leistung zu vertreten. Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vorzuschlagen. Dies gilt vor allem bei wetterbedingtem Auslaufverbot, hier wird ein bereits bezahlter Fahrpreis/bezahlte Charter zurückgezahlt.

7d) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung auf ein anderes Schiff - oder Verlegung des Abfahrtsortes /Liegeplatzes des Schiffes – sowie einen Quartierwechsel der Übernachtungsmöglichkeit vor. In allen Fällen behält die ursprüngliche Reservierung ihre Gültigkeit.

8. Verhalten bei den Angeltörns

8a) Es gelten im Allgemeinen die mit der Bordkarte ausgegebenen Abfahrtzeiten. Der Schiffsführer entscheidet, wohin er das Schiff an diesem Tag zum Angeln lenkt. An Bord des Schiffes ist den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Änderungen der Streckenführung, auch kurzfristig, sind jederzeit zulässig. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Schiffes. Der Veranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen informieren.

8b) Der Kunde erwirbt mit dem Erwerb der Bordkarte das Recht zur Teilnahme an einem Hochseeangeltörn. Mit der Bordkarte ist kein Recht auf den erwarteten Fischfang verknüpft. Nimmt der Kunde während der Angeltour die Möglichkeit zum Angeln nicht in Anspruch, oder angelt er keine Fische, hat er keinen Anspruch auf etwaige Entschädigungen.

8c) Ansprüche in Fällen der Nichterfüllung aufgrund Schlecht-Wetter-Situationen - Schiffsausfälle, oder sonstige unvorhersehbare Störungen des Betriebsablaufes sind nicht an den Veranstalter zu richten.

8d) Bordbegehung ist jeweils 30 Minuten vor der angegebenen Abfahrtzeit des jeweiligen gebuchten Schiffes. Ausnahmen der vorgesehenen Abfahrtzeiten werden vom Veranstalter sofort nach Kenntnisnahme der geänderten Situation dem Kunden bekanntgegeben, sofern die Möglichkeit besteht. Hinsichtlich des Wetters hat der Kunde selbst die Wettervorhersage zu beachten. Bei Nichterscheinen zur angegebenen Abfahrtzeit ist der ausführende Schiffsführer berechtigt, über den Platz an Bord des Schiffes anderweitig zu verfügen.

8e) Die Beförderung von Schwangeren kann aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen vom Veranstalter verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Reservierung ist daher der Veranstalter

unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell bestehende Beschränkungen vorher geklärt werden können.

8f) Eine Beförderung körperlich eingeschränkter Personen kann nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Kapitän erfolgen.

8g) Es ist die Hausordnung des angemieteten Ferienhauses zu beachten.

9. Gewährleistung, Abhilfe beim Auftreten von Leistungsstörungen

9a) Der Veranstalter steht für die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten und unter der Adresse www.hochseeangeln.com angegebenen Dienstleistungen ein, sofern der Veranstalter nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung erklärt hat.

9b) Sind die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels. Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber dem Veranstalter, der Schiffsleitung anzuzeigen – so kann er auf diesen Mangel später keine vertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber der schiffsführenden Person oder – sofern diese nicht erreichbar sein sollte – dem Veranstalter direkt erfolgen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Veranstalter unzumutbar machen.

9c) Im Falle berechtigter Kündigung durch den Kunden kann der Veranstalter für erbrachte oder noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Leistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Der Veranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind.

10. Haftungsbeschränkung des Veranstalters

10a) Der Veranstalter haftet - soweit zulässig - für Personen- und/oder Sachschäden nur bis zur Höhe der versicherten Risiken.

10b) Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sowie die Haftung für indirekte Schäden und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

10c) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen Kraft Gesetzes oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Fristen, Verjährung

11a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertrages gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

11b) Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglicher Erfüllung des Termins Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

12. Allgemeines

Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur, soweit dies für behördliche Maßnahmen erforderlich ist.

13. Gerichtsstand

13a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Gerichtsstand ist Oldenburg i. H.

 

Veranstalter ist die:

Schiffstouristik-Fehmarn GmbH

Königsberger Straße 1

23769 Fehmarn OT Burg

Vertreten durch: Angelika Lüdtke

Telefon: 0 43 71 - 15 93

Telefax: 0 43 71 - 88 97 84

E-Mail: info@hochseeangeln.com

Stand Burg, Fehmarn, der 01.01.2020